Zu entscheiden ist, ob Zahlungen des Klägers (Kl.), die er aufgrund gegen ihn wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gem. § 71 Abgabenordnung (AO) ergangene Haftungsbescheide geleistet hat, als Werbungskosten (Wk) bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; (nsA) steuerlich berücksichtigungsfähig sind.
Der Kl. erzielt als Geschäftsführer der ... (GmbH), deren Alleingesellschafter er ist, Einkünfte aus nsA.
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