Die Beteiligten streiten über die Besteuerung ausgezahlter Altersversorgungsbeträge als laufender Gewinn bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und die gewinnwirksame Auflösung einer Rückstellung für Abschluss- und Prüfungsgebühren für die Jahre 1988 bis 1997 in Höhe von 9.458,90 €.
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