Streitig ist, ob Zahlungen des Arbeitgebers zur arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung dem steuerpflichtigen Arbeitslohn des Klägers hinzuzurechnen sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|