Zahlungen des Staatlichen Amtes für ländliche Neuordnung (SAflNK) an einem im Bereich der Landschaftspflege im Osterzgebirge tätigen Verein als umsatzpflichtiges Entgelt von dritter Seite für Leistungen des Vereins an die von den Fördermaßnahmen betroffenen Grundstückseigentümer
FG Sachsen, Urteil vom 21.02.2014 - Aktenzeichen 6 K 982/09
DRsp Nr. 2014/4599
Zahlungen des Staatlichen Amtes für ländliche Neuordnung (SAflNK) an einem im Bereich der Landschaftspflege im Osterzgebirge tätigen Verein als umsatzpflichtiges Entgelt von dritter Seite für Leistungen des Vereins an die von den Fördermaßnahmen betroffenen Grundstückseigentümer
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