FG Münster - Urteil vom 18.05.2004
15 K 1625/00 E
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1521

Zahlungen einer Versorgungskasse

FG Münster, Urteil vom 18.05.2004 - Aktenzeichen 15 K 1625/00 E

DRsp Nr. 2004/12258

Zahlungen einer Versorgungskasse

Ruhegelder und andere Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis rechnen zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, wenn die Beiträge des Arbeitnehmers an die Versorgungseinrichtung aus unversteuertem Arbeitslohn entrichtet wurden.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Leistungen, die die X Versorgungskasse beim Mverband in N (im Folgenden: Versorgungskasse) an einen ehemaligen Chefarzt zahlt, als nachträglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG in voller Höhe oder als sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind.