Streitig ist, ob Leistungen, die die X Versorgungskasse beim Mverband in N (im Folgenden: Versorgungskasse) an einen ehemaligen Chefarzt zahlt, als nachträglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG in voller Höhe oder als sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind.
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