1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) zu Recht gegenüber der Klägerin Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen hat.
Im Zusammenhang mit einem Schatzfund durch die Klägerin ordnete das Landratsamt mehrfach ein Zwangsgeld unter Anwendung des Denkmalschutzgesetzes gegen die Klägerin an.
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