Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lüneburg vom 22. September 2016 geändert. Der Haftungsbescheid der Beklagten vom 26. Juni 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. Juni 2016 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 13.726 Euro festgesetzt.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme der Klägerin als Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für rückständige Unfallversicherungsbeiträge eines von der GbR beauftragten Bauunternehmens.
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