Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist in den Streitjahren (1985 bis 1991) mit dem Beigeladenen zur Einkommensteuer zusammen veranlagt worden. Der Beklagte, Revisionsbeklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) rechnete dabei in der Anrechnungsverfügung Lohn- und Kirchensteuer an, deren Einbehaltung und Abführung dem Beigeladenen auf den von ihm vorgelegten Lohnsteuerkarten bescheinigt worden war; tatsächlich hatte der Beigeladene jedoch die erklärten Nettoeinkünfte durch selbständige Arbeit erzielt und die Einträge in der Lohnsteuerkarte selbst in der Absicht vorgenommen, das FA damit zu täuschen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|