I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind die Kinder und Erben des V (im folgenden: Vater der Kläger), der ursprünglich der Kläger war und während des erstinstanzlichen Prozesses verstorben ist. Der Vater der Kläger war einziger Komplementär der ... KG (im folgenden: KG), die --nach Aufgabe ihrer Geschäftstätigkeit-- im Jahre 1991 im Handelsregister gelöscht wurde.
Nach einer bei der KG durchgeführten Betriebsprüfung erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) am 18. April 1989 einen auf § 191 der Abgabenordnung (AO 1977), §§ 161, 128 des Handelsgesetzbuches (HGB) gestützten Haftungsbescheid gegenüber dem Vater der Kläger wegen Umsatzsteuerschulden der KG für die Jahre 1983 und 1984; gleichzeitig wurde der Vater der Kläger aufgefordert, die Haftungsschuld bis zum 22. Mai 1989 zu entrichten.
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