I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Gesellschafter einer aus drei Gesellschaftern bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Bei der GbR fand in den Jahren 1994 bis 1996 eine Betriebsprüfung statt. Prüfungsschwerpunkt war, ob die Gesellschafter auf der Ebene der GbR Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel oder aus Vermietung und Verpachtung erzielten.
Laut Betriebsprüfungsbericht waren die Einkünfte bei der Gesellschaft weiterhin als solche aus Vermietung und Verpachtung einzuordnen. Auf dieser Ebene sei mithin kein gewerblicher Grundstückshandel gegeben. Hinsichtlich des von der GbR veräußerten Objekts sei aber bei allen Gesellschaftern ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen. Aus der Veräußerung des Objekts entfalle auf den Kläger ein Gewinnanteil von 55 033 DM.
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