I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob sich die Festsetzungsfrist für die Änderung der Einkommensteuerbescheide 1995 bis 1998 wegen Steuerhinterziehung auf 10 Jahre verlängert hat.
Der Antragsteller erhielt in den Streitjahren als pensionierter Bankdirektor neben seiner Altersrente durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ein Altersruhegeld von der Versorgungskasse V (V), eine Rente von der B-Lebensversicherung AG sowie Versorgungsbezüge der ehemaligen Arbeitgeber A-AG und B AG. Außerdem erzielte er Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung.
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