FG Berlin - Urteil vom 24.02.2003
9 K 9380/02
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 ; EStG § 52 Abs. 11a ;

Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung verfassungsgemäß

FG Berlin, Urteil vom 24.02.2003 - Aktenzeichen 9 K 9380/02

DRsp Nr. 2003/17247

Zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung verfassungsgemäß

Die zum 1. Januar 1996 in Kraft getretene zeitliche Begrenzung des Abzugs von notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, ist verfassungsgemäß.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 ; EStG § 52 Abs. 11a ;

Tatbestand:

Die Kläger sind verheiratet und erzielen u. a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Zum 14.07.1997 wurde seine Dienststelle von C. nach A. verlegt. Der Kläger wohnte seit dieser Zeit bis Ende Juli 1999 in verschiedenen in A. belegenen Hotels, die ihm als "Langzeitgast" Spezialtarife einräumten. Seit dem 01.08.1999 ist der Kläger Mieter einer Einzimmerwohnung in A. und erhält seit dieser Zeit von seinem Arbeitgeber kein Trennungsgeld mehr.