Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerinnen jeweils hälftig zu tragen.
Streitwert für die Berufungsinstanz: 50.000,00 €
I.
Die Kläger haben die Kassation einer in der Hauptversammlung der Beklagten vom 31.5.2916 beschlossenen Kapitalmaßnahme begehrt und sich in ihren rechtzeitig angebrachten Klagen u.a. auf Mängel des Aktionärsverlangens zur nachträglichen Ergänzung der Tagesordnung und Versäumnisse anlässlich der Bekanntmachung gestützt. Wegen der Einzelheiten des Parteivortrags und der erstinstanzlichen Anträge wird auf die Darstellung im angefochtenen Urteil Bezug genommen (Bl. 130 ff. d.A.).
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