BFH - Urteil vom 24.07.2013
XI R 24/12
Normen:
FGO § 40 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 26.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 1030/11

Zeitliche Grenzen der Entscheidung über das Kindergeld im finanzgerichtlichen Verfahren

BFH, Urteil vom 24.07.2013 - Aktenzeichen XI R 24/12

DRsp Nr. 2013/21768

Zeitliche Grenzen der Entscheidung über das Kindergeld im finanzgerichtlichen Verfahren

NV: Eine gegen einen Kindergeld-Ablehnungsbescheid gerichtete Klage ist unzulässig, soweit sie die Zeit nach dem Monat der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung betrifft (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 70/09, BFH/NV 2012, 1446).

Im finanzgerichtlichen Verfahren kann der Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand einer Inhaltskontrolle gemacht werden, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat. Gründe der Prozessökonomie oder der sozialen Fürsorge rechtfertigen es nicht, eine Klage ohne das Vorliegen zwingender Sachurteilsvoraussetzungen als zulässig anzusehen, soweit der Kindergeldanspruch noch nicht Gegenstand des Verwaltungsverfahrens war.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2;

Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter ihrer 1990 geborenen Tochter (T), die ... an der Universität ... studierte. Sie bezog für T laufend Kindergeld.

T wurde ab dem zum 1. Oktober 2010 beginnenden Wintersemester bis zum Ende des Sommersemesters am 30. September 2011 zur Sprecherin der Studentenvertretung ("...") der Universität gewählt und war während ihrer Amtszeit vom Studium beurlaubt. Ab dem 1. Oktober 2011 wirkte sie als kommissarische Geschäftsführerin dieses Gremiums.