Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 06.12.2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahren zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 7.114,-- € festgesetzt.
I.
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