OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.05.2020
22 U 226/18
Normen:
HGB § 160;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 06.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 63/18

Zeitliche Grenzen der Haftung des Kommanditisten einer Publikums-KG wegen teilweiser Rückzahlung der geleisteten Einlage

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.05.2020 - Aktenzeichen 22 U 226/18

DRsp Nr. 2021/3244

Zeitliche Grenzen der Haftung des Kommanditisten einer Publikums-KG wegen teilweiser Rückzahlung der geleisteten Einlage

1. Im Falle einer Herabsetzung der Einlage eines Kommanditisten und damit einer Herabminderung des Haftkapitals ist die ursprünglich begründete Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft für Altverbindlichkeiten analog § 160 HGB auf fünf Jahre begrenzt, beginnend mit der positiven Kenntnis eines Gläubigers von der Herabsetzung der Haftsumme. 2. Wenn ein Altgläubiger von der Herabsetzung der Haftsumme positive Kenntnis hat, ist es ihm nicht gestattet, sich auf den Zeitpunkt der erst später erfolgten Eintragung des Vorgangs in das Handelsregister zu berufen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 06.12.2018 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahren zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 7.114,-- € festgesetzt.

Normenkette:

HGB § 160;

Gründe

I.