Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1991, ob der Kläger (Kläger) hinsichtlich einer für eine GmbH eingegangenen selbstschuldnerischen Bürgschaft nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen eines Auflösungsverlustes gemäß § 17 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 EStG steuerlich geltend machen kann.
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