1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Gewährung einer Ansparabschreibung nach § 7 g Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Berücksichtigung von Reisekosten als Betriebsausgaben.
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