Zeitpunkt der Aktivierung einer Forderung aus einer Umsatzsteuerberichtigung nach § 14c, § 17 UStG
FG Sachsen, Urteil vom 20.09.2007 - Aktenzeichen 2 K 1974/06
DRsp Nr. 2007/19401
Zeitpunkt der Aktivierung einer Forderung aus einer Umsatzsteuerberichtigung nach § 14c, § 17UStG
Für den Fall einer Rechnungsberichtigung nach unrichtigem Steuerausweis kommt eine Aktivierung des Umsatzsteuerberichtigungsanspruchs i.S. des § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG als Forderung erst in Betracht, wenn die Berichtigung der Rechnung tatsächlich durchgeführt ist. Die Forderung ist nicht bereits im Zeitpunkt der Ausstellung der fehlerhaften Rechnung zu aktivieren.