Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte (Bekl.), das Finanzamt, berechtigt war, die gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) vorläufigen Verlustfeststellungsbescheide 1984 - 1991 für die ehemalige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) "Hof ..." ersatzlos aufzuheben. Nach Ansicht der Kläger (KI.) ist die Aufhebung nach Ablauf der Festsetzungsfristen erfolgt und deshalb rechtswidrig.
Die KI. führen den Rechtsstreit als ehemalige Gesellschafter der inzwischen voll beendeten GbR "Hof ...".
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