FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.05.2000
2 K 281/98
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S 1; EStG § 21 Abs. 1 S 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1069

Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.05.2000 - Aktenzeichen 2 K 281/98

DRsp Nr. 2001/1310

Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

1. Der Übergang von der Beherbergung von Pensionsgästen zur Vermietung von Ferienwohnungen führt ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung nicht zur Betriebsaufgabe, wenn zum Ausdruck gebracht wird, dass die Vermietung der Ferienwohnungen in Fortführung der vormaligen Fremdenpension betrieben wird. 2. Aus der bloßen Angabe von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung anstelle der in den Vorjahren erklärten gewerblichen Einkünfte kann auf einen Willen zur Betriebsaufgabe nicht geschlossen werden. 3. Die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen wird mit der teilweisen Veräußerung der Ferienwohnungen und der langfristigen Vermietung der verbleibenden Wohnungen an Dauermieter aufgegeben, da eine kurzfristige Wiederaufnahme des eingestellten Betriebes nicht mehr möglich ist.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S 1; EStG § 21 Abs. 1 S 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die von der Klägerin an Feriengäste vermieteten Wohnungen im Streitjahr noch Betriebsvermögen mit der Folge waren, daß der Gewinn aus der Veräußerung von fünf dieser Wohnungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern ist.