FG Münster - Urteil vom 08.04.2011
12 K 4487/07 F
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 Satz 1; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1;

Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eines insolventen Einzelunternehmens

FG Münster, Urteil vom 08.04.2011 - Aktenzeichen 12 K 4487/07 F

DRsp Nr. 2011/11358

Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eines insolventen Einzelunternehmens

Eine Betriebsaufgabe ohne ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung tritt schon ein, wenn der Betriebsinhaber sein nahezu wertloses Unternehmen auf neue Rechtsträger so umstrukturiert, dass der ursprüngliche Gewerbebetrieb nicht mehr fortgesetzt wird, ein nicht verkäufliches Betriebsgrundstück aber noch mehrere Jahre lang unter Zwangsverwaltung zurückbehält. Auf den Zeitpunkt der Veräußerung dieses Grundstücks kommt es nicht mehr an.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3 Satz 1; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

I.

Im Rahmen der gesonderten Feststellung des Gewinns für 1998 ist streitig, ob der Kläger (Kl.) schon in diesem Veranlagungszeitraum einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielt hat.