FG Münster, Urteil vom 07.10.2003 - Aktenzeichen 13 K 6898/00 E
DRsp Nr. 2004/558
Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsverlustes
Der Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entsteht in Fällen, in denen die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft mangels Masse abgelehnt wird, grundsätzlich im Zeitpunkt der diesbezüglichen Beschlussfassung des Amtsgerichts. Ungewissheiten über die Höhe einzelner Belastungspositionen stehen der Verlustentstehung nicht entgegen. Nachträgliche Änderungen einzelner Positionen können als rückwirkendes Ereignis gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2AO im Verlustentstehungsjahr berücksichtigt werden.