FG Münster - Urteil vom 07.10.2003
13 K 6898/00 E
Normen:
EStG § 17 Abs. 2 ; EStG § 17 Abs. 4 ; AO § 175 Abs. 1 Nr. 2 ; KO § 72 ; KO § 107 ;

Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsverlustes

FG Münster, Urteil vom 07.10.2003 - Aktenzeichen 13 K 6898/00 E

DRsp Nr. 2004/558

Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsverlustes

Der Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entsteht in Fällen, in denen die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft mangels Masse abgelehnt wird, grundsätzlich im Zeitpunkt der diesbezüglichen Beschlussfassung des Amtsgerichts. Ungewissheiten über die Höhe einzelner Belastungspositionen stehen der Verlustentstehung nicht entgegen. Nachträgliche Änderungen einzelner Positionen können als rückwirkendes Ereignis gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO im Verlustentstehungsjahr berücksichtigt werden.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 2 ; EStG § 17 Abs. 4 ; AO § 175 Abs. 1 Nr. 2 ; KO § 72 ; KO § 107 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung eines Verlustes aus einer wesentlichen Beteiligung gemäß § 17 EStG.