FG Brandenburg, vom 23.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2358/01
Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestandes des § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG
BFH, Urteil vom 26.04.2006 - Aktenzeichen II R 3/05
DRsp Nr. 2006/18661
Zeitpunkt der Verwirklichung des Steuertatbestandes des § 9 Abs. 2 Nr. 1GrEStG
»Vereinbaren die Partner eines Rechtsgeschäfts i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG nachträglich eine Erhöhung der Gegenleistung, ist der darin liegende Erwerbsvorgang in Form der zusätzlich gewährten Gegenleistung i.S. des § 9 Abs. 2 Nr. 1GrEStG in dem Zeitpunkt gemäß § 23 Abs. 4GrEStG verwirklicht, in dem die Bindung der Vertragspartner hinsichtlich der zusätzlich gewährten Gegenleistung eingetreten ist.«