Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin vom 26. Juli 2017 einschließlich des ihm vorangegangenen Verfahrens aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Anwaltsgerichtshof Berlin zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs vorbehalten.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
A.
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