Der Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens auf den 01.01.1993 vom 08.09.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.12.2006 wird in der Weise geändert, dass der Einheitswert auf DM 10.184.000,00 herabgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten den Verfahrens.
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