Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.06.2017 - 12 K 1044/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wurde mit Wirkung zum 01.07.2003 zum Geschäftsführer der ... GmbH (GmbH) bestellt. Am Stammkapital der GmbH war er nicht beteiligt. Der Kläger vertrat die GmbH gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen. Er war von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit.
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