1. Der Einkommensteueränderungsbescheid für 2005 vom 12. Dezember 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. September 2008 wird geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung unter Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers in Höhe von 1.187,23 EUR zu errechnen, ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft des Urteils neu bekanntzugeben.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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