FG Hessen - Urteil vom 29.11.2022
8 K 700/21
Normen:
GewStG § 33 Abs. 1; GewStG § 28 Abs. 1 S. 1; GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1;

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages einer im Verfahren beigeladenen GmbH

FG Hessen, Urteil vom 29.11.2022 - Aktenzeichen 8 K 700/21

DRsp Nr. 2023/14561

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages einer im Verfahren beigeladenen GmbH

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

GewStG § 33 Abs. 1; GewStG § 28 Abs. 1 S. 1; GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages der Beigeladenen A GmbH -nachfolgend A- für die Erhebungszeiträume 2017 und 2018. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin ist eine Gemeinde, auf deren Gemarkung sich eine Musterhausaustellung befindet. Auf dem Ausstellungsgelände befinden sich rund ... Häuser verschiedener Fertighaus-Hersteller, unter anderem auch ein Musterhaus der A. Für die Nutzung der Ausstellung, also für das Recht, dort ein Musterhaus errichten und ausstellen zu dürfen, zahlt A ein entsprechendes Entgelt.