Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beteiligten streiten über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages der Beigeladenen A GmbH -nachfolgend A- für die Erhebungszeiträume 2017 und 2018. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin ist eine Gemeinde, auf deren Gemarkung sich eine Musterhausaustellung befindet. Auf dem Ausstellungsgelände befinden sich rund ... Häuser verschiedener Fertighaus-Hersteller, unter anderem auch ein Musterhaus der A. Für die Nutzung der Ausstellung, also für das Recht, dort ein Musterhaus errichten und ausstellen zu dürfen, zahlt A ein entsprechendes Entgelt.
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