Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrages und der Zuweisung eines Zerlegungsanteils an den Beigeladenen zu 1).
Die Klägerin ist eine kommunale Gebietskörperschaft im Landesgebiet des Beigeladenen zu 1). In der Küstenregion des Beigeladenen zu 1), die nicht an das Gebiet der Klägerin grenzt, betreibt die Beigeladene zu 2), die ihren Sitz im Gebiet der Klägerin hat, innerhalb der 12-Seemeilen-Zone einen Windpark. Für diesen Gewerbebetrieb setzte der Beklagte mit Bescheid vom 14. November 2017 einen Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von XXX € fest.
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