Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, betreibt den Transport von Paketen. Zu diesem Zweck unterhält sie Betriebsstätten in verschiedenen Städten und Gemeinden, die das Finanzgericht (FG) zum Verfahren beigeladen hat, nämlich in A, B, C, D, E und auf dem Gebiet der Beigeladenen und Revisionsklägerin, der Stadt F. Die Geschäftsleitung befindet sich in A.
Die Klägerin beschäftigte in den Streitjahren (1992 bis 1994) in erheblichem Umfang Arbeitnehmer ihrer Schwestergesellschaft S-KG, die ihren Sitz ebenfalls in A hat. Beide Unternehmen arbeiten wirtschaftlich sehr eng zusammen. Ausdruck hierfür ist unter anderem der einheitliche integrierte Güter- und Paketumschlag beider Unternehmen in der Betriebsstätte A.
In der Betriebsstätte B wurden bereits seit 1976 Mitarbeiter der S-KG für Aufgaben der Klägerin eingesetzt, die deshalb auch alle Arbeitnehmer einstellte.
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