Streitig ist, nach welchem Maßstab die Zerlegung der für die Klägerin festgesetzten einheitlichen Gewerbesteuermessbeträge für die Jahre...bis ...zu erfolgen hat.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Transport von Paketen und die Ausübung verwandter Geschäfte. Zu diesem Zweck unterhält sie Betriebsstätten in mehreren Städten und Gemeinden. Der Ort der Geschäftsleitung befindet sich in O.
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