Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung von Grundstückskäufen als Dauerschuldzinsen; Zuordnung von Grundstücken eines Grundstückshändlers zum Umlaufvermögen; Bilanzierung von dem Umlaufvermögen zuzurechnenden Grundstücken zum Erhalt von Sonder-AfA nach dem FördG beim Anlagevermögen; Gewährung von Sonder-AfA aus Billigkeitsgründen
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2007 - Aktenzeichen 6 K 6413/03 B
DRsp Nr. 2007/16458
Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung von Grundstückskäufen als Dauerschuldzinsen; Zuordnung von Grundstücken eines Grundstückshändlers zum Umlaufvermögen; Bilanzierung von dem Umlaufvermögen zuzurechnenden Grundstücken zum Erhalt von Sonder-AfA nach dem FördG beim Anlagevermögen; Gewährung von Sonder-AfA aus Billigkeitsgründen
1. Bei einem gewerblichen Grundstückshändler gehören die zum Zwecke der alsbaldigen Weiterveräußerung erworbenen Immobilien vom Zeitpunkt ihres Erwerbs an zum Umlaufvermögen des Unternehmens und zwar auch dann, wenn sie vor dem Weiterverkauf noch modernisiert oder saniert werden sollen (hier: Zwischenerwerber im Sinne des Zwischenerwerbermodells nach dem Altschuldenhilfegesetz [AHG] - vom 23.6.1993, BGBl I 1993, 944).2. Eine Hinzurechnung der Hälfte der Kreditzinsen für den Erwerb von dem Umlaufvermögen zuzuordnenden Immobilien als Entgelte für sog. Dauerschulden i. S. von § 8 Nr. 1 GewStG scheidet aus.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.