Zinseinkünfte; Steuerpflicht; türkische Staatsangehörige; Auslandsanlage; Quellensteuerabzug; Festsetzungsverjährung; Steuerhinterziehung; Tatbestandsirrtum - Vorsätzliche Steuerhinterziehung bei Nichterklärung steuerpflichtiger Zinsen aus Geldanlagen in der Türkei
FG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2005 - Aktenzeichen 16 K 1387/04 E
DRsp Nr. 2005/14821
Zinseinkünfte; Steuerpflicht; türkische Staatsangehörige; Auslandsanlage; Quellensteuerabzug; Festsetzungsverjährung; Steuerhinterziehung; Tatbestandsirrtum - Vorsätzliche Steuerhinterziehung bei Nichterklärung steuerpflichtiger Zinsen aus Geldanlagen in der Türkei
In der Nichterklärung ausländischer Zinseinkünfte aus - dem Quellensteuerabzug unterliegenden - Geldanlagen bei einer türkischen Bank liegt ohne entgegenstehenden Tatbestandsirrtum eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, wenn der Steuerpflichtige angesichts in sich widersprüchlicher Werbeaussagen der Bank nicht auf die inländische Steuerfreiheit der Erträge vertrauen kann und ungeachtet sich aufdrängender Zweifel weder qualifizierte Auskunftspersonen zu Rate zieht noch der Finanzbehörde die für die rechtliche Einordnung relevanten Tatsachen mitteilt.