I.
Im Zuge der bundesweiten Überprüfung freigestellter Kapitalerträge wurde im Jahre 2000 festgestellt, dass die Antragstellerin für 1998 Freistellungsaufträge in einer Gesamthöhe von 11.604.- DM erteilt hatte (damals zulässiger Betrag: 6.100.- DM).
Aufgrund der Nachfrage des Finanzamts vom 10. Januar 2001 über die erzielten Kapitaleinkünfte reichte die Antragstellerin am 6. Februar 2001 die Einkommensteuererklärung 1998 ein. Die Steuererklärung weist neben Zinseinnahmen i.H.v. 33.454.- DM sonstige Einnahmen aus Rentenbezug i.H.v. insgesamt 48.601 DM (davon Witwenrente i.H.v. 19.662.- DM) aus.
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