Mit Abtretungserklärung vom 18. September 1997 hat der Kläger (Kl) seine gegenwärtigen und künftigen Rechte aus drei Lebensversicherungen in Höhe von 150.000 DM (Versicherungsnummer ... bei der ...), 100.000 DM (Versicherungsnummer ... bei der ...) und 50.000 DM (Versicherungsnummer ... bei der ...) an die ... zur Sicherung eines Darlehens in Höhe von 300.000 DM abgetreten.
Nach der gemäß § 29 Abs.1 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) beim Beklagten (Bekl) erstatteten Anzeige war der Darlehensvertrag zwischen der ... und dem Kl am 27. August 1997 abgeschlossen, das Darlehen am 18. September 1997 valutiert und für den Neubau einer Lagerhalle in ... verwendet worden. Nach den Feststellungen des Bekl wurde das Darlehen in folgenden Teilbeträgen ausgezahlt :
22. September 1997
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