FG Hessen - Urteil vom 23.10.2003
6 K 843/03
Normen:
AO § 227 ; AO § 233a ; FGO § 102 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1239

Zinsen; Erlass; Nachzahlung - Erlass von Nachzahlungszinsen bei Berichtigung des Vorsteueranspruchs.

FG Hessen, Urteil vom 23.10.2003 - Aktenzeichen 6 K 843/03

DRsp Nr. 2005/10713

Zinsen; Erlass; Nachzahlung - Erlass von Nachzahlungszinsen bei Berichtigung des Vorsteueranspruchs.

1. Voraussetzung für eine Vollverzinsung nach § 233a AO ist, der Steuerzahlungen festgesetzt werden die materiell begründet sind. 2. Die Erhebung von Nachzahlungszinsen ist bei fehlenden Liquidationsvorteilen des Steuerpflichtigen und fehlendem Liquiditätsnachteil des Fiskus unbillig, sodass eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, die das Finanzamt zum Erlass festgesetzter Nachzahlungszinsen verpflichtet. 3. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Umsatzsteueranspruch aus einem Grundstücksverkauf wegen einer steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht besteht und berichtigt der Veräußerer die Rechnung, indem er den Kaufpreis ohne Vorsteuer ausweist, wenn festgesetzte Nachzahlungszinsen zu erlassen.

Normenkette:

AO § 227 ; AO § 233a ; FGO § 102 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) den Antrag des Klägers auf Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer 1999 in Höhe von 25.428 EUR zu Recht abgelehnt hat.