FG Niedersachsen - Urteil vom 15.07.2004
10 K 654/98
Normen:
EStG § 20 Abs. 2 Nr. 6 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 75
EFG 2005, 278
Steuertelex 2005, 211

Zinsen; Lebensversicherung; Vertragslaufzeitverlängerung - Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen bei Verlängerung der Vertragslaufzeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.07.2004 - Aktenzeichen 10 K 654/98

DRsp Nr. 2005/733

Zinsen; Lebensversicherung; Vertragslaufzeitverlängerung - Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen bei Verlängerung der Vertragslaufzeit

Wird ein Lebensversicherungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als 12 Jahren im Jahr der Fälligkeit um eine Laufzeit von weniger als 12 Jahren verlängert, so unterliegen die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen, die in den im Verlängerungszeitraum geleisteten Beiträgen enthalten sind, der Steuerpflicht, wenn die über den Erstvertrag hinausgehenden Vertragsbestandteile und Auswirkungen steuerlich als Neuvertrag zu würdigen sind.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 2 Nr. 6 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Erfassung von Zinsen aus Lebensversicherungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) und hierbei insbesondere die steuerrechtliche Behandlung der Verlängerung der Lebensversicherungsverträge des Klägers.