Zinserlass; Nachzahlungszinsen; Sachliche Unbilligkeit; Gewinnverlagerung; Billigkeitserlass - Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen steuerlichen Wechselwirkungen, die sich aus Gewinnverlagerungen für die betroffenen Veranlagungszeiträume ergeben
FG Niedersachsen, Urteil vom 18.05.2004 - Aktenzeichen 15 K 537/01
DRsp Nr. 2005/737
Zinserlass; Nachzahlungszinsen; Sachliche Unbilligkeit; Gewinnverlagerung; Billigkeitserlass - Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen steuerlichen Wechselwirkungen, die sich aus Gewinnverlagerungen für die betroffenen Veranlagungszeiträume ergeben
1. Zu den Voraussetzungen eines Erlasses aus Gründen sachlicher Unbilligkeit.2. Wechselwirkungen, die sich aus Gewinnverlagerungen für die betroffenen Veranlagungszeiträume ergeben, dürfen bei der Billigkeitsprüfung einer Zinsfestsetzung nicht gänzlich außer Acht gelassen werden.3. Die regelmäßig fehlende betragsmäßige Entsprechung zwischen den gegenläufigen steuerlichen Auswirkungen auf die betroffenen Veranlagungszeiträume wirkt sich allein darauf aus, in welchem Umfang der mit der verspäteten Festsetzung für den einen Veranlagungszeitraum verbundene Liquiditätsvorteil durch den sich für den anderen Veranlagungszeitraum ergebenden Liquiditätsnachteil kompensiert wird. Die Entsprechung betrifft damit nicht den Grund, sondern nur die Höhe des im Hinblick auf den Gesetzeszweck des § 233aAO zu gewährenden Billigkeitserlasses.