FG Sachsen - Urteil vom 14.10.2009
2 K 1808/08
Normen:
KStG § 8 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1; HGB § 249 Abs. 1 S. 1; AO § 41 Abs. 1; AO § 41 Abs. 2;

Zinsvereinbarung als Scheingeschäft bei Verkauf von Beteiligungen durch eine Stadt an ihre Tochter-GmbH und Umwandlung der Kaufpreisforderung in ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen

FG Sachsen, Urteil vom 14.10.2009 - Aktenzeichen 2 K 1808/08

DRsp Nr. 2011/2576

Zinsvereinbarung als Scheingeschäft bei Verkauf von Beteiligungen durch eine Stadt an ihre Tochter-GmbH und Umwandlung der Kaufpreisforderung in ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen

1. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Besteuerung maßgebend. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn sich die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter des Rechtsgeschäftes einig sind.