FG Köln vom 08.04.2003
13 K 6661/02
Fundstellen:
DB 2003, 1765
DStRE 2003, 1225
EFG 2003, 1038

Zinsverzicht bei Abschlagszahlung auf Gewinntantieme

FG Köln, vom 08.04.2003 - Aktenzeichen 13 K 6661/02

DRsp Nr. 2003/12143

Zinsverzicht bei Abschlagszahlung auf Gewinntantieme

Bei einer im Voraus vereinbarten angemessenen Abschlagszahlung auf eine Gewinntantieme führt der Zinsverzicht nicht zu einer vGA.

Für die Praxis:

Der Streitfall unterscheidet sich vom Sachverhalt im BFH-Urteil vom 17.12.1997 (BStBl II 1998, 545). Dort war nämlich erst nachträglich eine Auszahlung vor Fälligkeit vereinbart worden. Außerdem überstieg die Abschlagszahlung den Tantiemeanspruch. Schließlich hob das FG hervor, dass die Üblichkeit einer Vorschussverzinsung unter fremden Dritten jedenfalls bei Jahresvergütungen nicht erkennbar sei.

Fundstellen
DB 2003, 1765
DStRE 2003, 1225
EFG 2003, 1038