EuGH - Urteil vom 18.04.2013
Rs. C-565/11
Normen:
EUV Art. 6; EU-Grundrechtecharta Art. 17; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
BB 2013, 1045
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal Sibiu (Rumänien) - 14.07.2011,

Zinszahlung bei Erstattung unionsrechtswidrig erhobener Steuern; Vorabentscheidungsersuchen des rumänischen Tribunal Sibiu

EuGH, Urteil vom 18.04.2013 - Aktenzeichen Rs. C-565/11

DRsp Nr. 2013/6930

Zinszahlung bei Erstattung unionsrechtswidrig erhobener Steuern; Vorabentscheidungsersuchen des rumänischen Tribunal Sibiu

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die die bei der Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer zu zahlenden Zinsen auf die Zinsen beschränkt, die ab dem auf das Datum des Antrags auf Erstattung der Steuer folgenden Tag angefallen sind.

Tenor:

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die die bei der Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer zu zahlenden Zinsen auf die Zinsen beschränkt, die ab dem auf das Datum des Antrags auf Erstattung der Steuer folgenden Tag angefallen sind.

Normenkette:

EUV Art. 6; EU-Grundrechtecharta Art. 17; AEUV Art. 267;

Entscheidungsgründe:

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung des Unionsrechts im Zusammenhang mit einer nationalen Regelung, die die bei der Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer zu zahlenden Zinsen auf die Zinsen beschränkt, die ab dem auf das Datum des Antrags auf Erstattung der Steuer folgenden Tag angefallen sind.