BFH - Beschluß vom 29.01.2002
VIII B 47/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 780

Zinszahlung ohne zivilrechtliche Grundlage; Einkünfte aus Kapitalvermögen

BFH, Beschluß vom 29.01.2002 - Aktenzeichen VIII B 47/01

DRsp Nr. 2002/4905

Zinszahlung ohne zivilrechtliche Grundlage; Einkünfte aus Kapitalvermögen

Der als Zins eines bestimmten Kapitals vereinbarte Betrag ist auch dann im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen, wenn die vermeintliche zivilrechtliche Rechtsgrundlage nicht besteht. Anzuknüpfen ist an die tatsächliche Handhabung der Beteiligten.

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig.

Die Kläger zu 2 und 4 (Beschwerdeführer zu 1 und 2) haben den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) in der Fassung nach In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) nicht genügt.