Der Kläger machte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 u.a. außergewöhnliche Belastungen i. H. von 5.313,75 € für die Kosten eines Zivilprozesses geltend, mit dem er Schadensersatz und Schmerzensgeld begehrt, sowie weitere 940 € für eine Rückentherapie.
Die Aufwendungen beruhen auf einem Verkehrsunfall, den der Kläger im Jahr 2009 mit einem von der Firma A hergestellten Fahrrad, erworben am 08.07.2008 bei der Firma B in C, erlitten hatte.
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