Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 23. Dezember 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Juni 2012 wird dahingehend abgeändert, dass Zivilprozesskosten i. H. v. 2.059 € als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|