1. Es wird erwogen, die Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Dem Kläger wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses gegeben.
2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.000 € festgesetzt.
A.
Der Kläger begehrt von den Beklagten zu 1 und 2 die Unterlassung verschiedener Äußerungen.
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