Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben.
Die Klägerin verbrachte im April 2010 im Auftrag der Firma A Vermögensverwaltung GmbH einen Pkw Mercedes Benz ... aus den USA ins Gemeinschaftsgebiet. Der Pkw gelangte auf dem Seeweg in den Hafen B und sollte von dort nach C (Schweiz) weitertransportiert werden. Daher eröffnete die Klägerin als Hauptverpflichtete am 09.04.2010 ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren T 1, als Frist für die Beendigung des Versandverfahrens wurde der 16.10.2010 angegeben.
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