Die Klägerin ließ in der Zeit von Juli 1998 bis Dezember 1999 in insgesamt 22 Fällen aus China stammende getrocknete Paprikastücke vom Beklagten, Zollamt Z, zum freien Verkehr abfertigen (wegen der entsprechenden Zollbelege sowie der Einfuhrdaten wird auf die Aufstellung Bl. 7. d. Sachakte Heft I verwiesen). Die Ware wurde in den Zollanmeldungen als "getrocknete Paprikaflocken" der Codenummer 0904 2090 000 angemeldet und unter Anwendung des für Waren dieser Codenummer und dieses Ursprungs vorgesehenen Präferenzzollsatzes "frei" abgefertigt.
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