I.
Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben.
Im März 2008 führte die Antragstellerin als Vertreterin der Firma A in B, aus Thailand eine als 'gefr. 'Barbecue Set', 10 x 650 g / Lachs (32%), Onocorhynchus Mykiss, Thunfisch Steak (22%), Thunnus spp. rohe Garnelen (12%), Penaeus V., blanch. Garnelen 10%, 'Red Snapper' (9%), ssp. Wasser 15%' bezeichnete Warenzusammenstellung ein und gab die Warennummer 0303 1900 92 0 an.
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