Die Beteiligten streiten über die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.
Die Klägerin führt aus China massive Glasquader aus geschliffenem und poliertem optischem Glas in verschiedenen Abmessungen (z. B. 8 x 5 x 5 cm) ein. Diese Quader versieht sie nach der Einfuhr mittels eines Laserstrahls mit einem dreidimensionalen Motiv. Regelmäßig handelt es sich dabei um fotografische Vorlagen der Kunden.
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