Zollrecht: Zollamtliche Beschaffenheitsbeschau von Basmati-Reis
FG Hamburg, Urteil vom 19.05.2011 - Aktenzeichen 4 K 140/10
DRsp Nr. 2013/19887
Zollrecht: Zollamtliche Beschaffenheitsbeschau von Basmati-Reis
1. Die Zollbehörde hat mindestens zwei Teilproben gleicher Größe aus verschiedenen Schichten der Ware zu ziehen.2. Die Teilproben müssen einen Mindestumfang von 500 g aufweisen.3. Die Mindestprobenmenge von 500 g ist auch zu untersuchen.4. Es ist nicht zulässig, die Ergebnisse einer Teilbeschau auf Waren zu übertragen, die Gegenstand einer anderen Anmeldung sind.
Normenkette:
ZK Art. 62 Abs. 1; ZK Art. 70; ZK Art. 71;
Tatbestand:
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrabgaben durch das beklagte Hauptzollamt.
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